Basic Science
Präklinische Entwicklung
GMP-Prozessentwicklung &
Erwerb einer
Herstellungserlaubnis
Klinische Prüfung
(Phase I - III)
Arzneimittelzulassung
Markteinführung / Beginn der klinischen Anwendung
Verhandlungen und Festlegung eines Erstattungsbetrags
Langzeitnachverfolgung nach dem Inverkehrbringen
Basic Science
Präklinische Entwicklung
GMP-Prozessentwicklung &
Erwerb einer
Herstellungserlaubnis
Klinische Prüfung
(Phase I - III)
Arzneimittelzulassung
Markteinführung / Beginn der klinischen Anwendung
Verhandlungen und Festlegung eines Erstattungsbetrags
Langzeitnachverfolgung nach dem Inverkehrbringen
Identifikation des therapeutischen Ansatzes, Umsetzbarkeit und erste Sicherheitsbewertungen.
Genetische Validierung, Biomarker-Identifikation, Omics-Technologien, Vektoroptimierung, Zelllinien-Tests, Organoid-Modelle, Prüfungen zur ersten Sicherheit und Toxizitätshinweisen, POC
Ausführende Einrichtung: In der Regel -universitäre und außeruniversitäre FE (z. B. MPI Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Institute)
Entscheidungsträger:
Universitäre und außeruniversitäre FE (z. B. MPI Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Institute) und Fördermittelgeben (z. B. DFG; äq. USA: NIH )
3 – 6 Jahre
10 – 30 Millionen
Identifikation von CD19 als Zielstruktur für CAR-T-Zellen.
Bewertung von Sicherheit und Pharmakokinetik in geeigneten in vitro- und Tiermodellen
Wahl des geeigneten in vitro- oder Tiermodells zur Untersuchung des Wirkmechanismus,
Toxikologische Studien und PK/PD-Analysen zur Identifikation von negativen Effekten und Dosis- Effekten auf einzelne Organe, Biodistributionsstudien, Immunogenitäts-Bewertung zur Bewertung einer Immunreaktion und Untersuchung der Langzeittoxizität;
Beginn der der Erstellung der regulatorisch notwendigen Dokumentation, (z. B. IMPD),
Beginn der GMP-Prozessentwicklung zur Vorbereitung der Genehmigung von klinischen Studien
Ausführende Einrichtung: Universitäre und außeruniversitäre FE (z. B. MPI Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Institute), CROs, pharmazeutische Unternehmen
Entscheidungsträger:
Universitäre und außeruniversitäre FE (z. B. MPI Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Institute), pharmazeutische Unternehmen
1 – 3 Jahre
5 – 10 Millionen
Mausmodelle zur ersten Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit von CD19-CAR-T-Zellen
Entwicklung eines GMP-gerechten Herstellungsprozesses, Herstellung unter GMP-Bedingungen mit Qualitätskontrolle, Beantragung und Erlangung der Erlaubnis zur Herstellung eines spezifischen therapeutischen Produktes
GMP-Prozessentwicklung & Validierung: GMP-konforme Entwicklung mit schrittweiser Qualifizierung und Validierung kritischer Prozesse (aseptisch, analytisch, prozessspezifisch)
Produktion & Qualitätskontrolle:
Herstellung mit kontinuierlichen In-Process-Kontrollen (Zellzahl, Viabilität, Transduktion) sowie Endproduktprüfungen vor Freigabe (Sterilität, Mykoplasmen, Endotoxine). Ergänzende Stabilitätsstudien für Haltbarkeit und Lagerungsbedingungen
Skalierung & Zulassung:
Produktionsskalierung nach erfolgreicher Validierung, gefolgt von Antrag und Erhalt der Herstellungserlaubnis bei bestätigter GMP-Konformität
GMP-Entwicklung
Ausführende Einrichtung: Universitäre und außeruniversitäre FE (z. B. MPI Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Institute), pharmazeutische Unternehmen, CDMOs
Herstellungserlaubnis
Regulatorische Entscheidungsträger:
Landesbehörden im Benehmen mit dem PEI
1 – 3 Jahre
Prozessentwicklung und QC
20 – 50 Millionen
Behördenkosten, Inspektionen und Herstellungserlaubnis 5.000 – 20.000
Herstellung von Patient*innenspezifischen CD19-CAR-T-Zellen unter GMP-Bedingungen, gefolgt von Herstellungserlaubnis
Bewertung von Sicherheit, Wirksamkeit und optimaler Dosierung bei Probanden*innen
Beantragung der klinischen Prüfung:
Erstellung der notwendigen Dokumente (Clinical Trial Protocol, IB, IMPD), Einreichung bei den zuständigen Behörden
Phase I (kleine Kohorte):
Sicherheitsprüfung, Dosiseskalation, Biomarker-Analyse
Phase II (mittelgroße Kohorte):
Dosisfindung, PD und Wirksamkeit
Phase III (große Kohorte):
z. B. Multizentrische klinische Prüfung, Langzeitdaten
Ausführende Einrichtung:
Klinische Prüfzentren, Sponsor (z. B. akademische Einrichtungen, pharmazeutische Unternehmen, etc.), CROs,
Regulatorische Beratungs- und Entscheidungsträger:
EMA (EU): erste Vorabstimmungen und ATMP- Klassifizierung, PEI: Bewertung der klinischen Studie auf Qualität und Sicherheit, Ethikkommissionen ethische Genehmigung (parallel zum PEI),
äq. USA: FDA
Regulatorische Beratungs- und Entscheidungsträger:
5 – 7 Jahre
100 – 300 Millionen
Kymriah® und Yescarta® durchliefen klinische Studien zur Behandlung von B-Zell-Leukämien und Lymphomen
Offizielle Arzneimittelzulassung basierend auf relevanten präklinischen und klinischen Daten
Einreichung des Zulassungsantrags1 unter Vorlage aller relevanten Daten2 für die wissenschaftliche Bewertung3 , inklusive verpflichtender Elemente, z. B. PIP und ggf. regulatorischer Sonderstatus4,
parallele Erstellung eines RMP zur Identifizierung potenzieller Risiken und Definition entsprechender Überwachungsmaßnahmen,
darauffolgende Erteilung einer regulären oder bedingten Marktzulassung (hier müssen weitere Daten nachgereicht werden)
1EU: MAA, äq. USA: BLA
2z. B. präklinisch, klinisch, etc.
3Nutzen-Risiko-Verhältnis
4z. B. ODD
Entscheidungsträger:
EU: EMA
äq. USA: FDA
1 – 2 Jahre
Regulatorische Zulassungskosten 2 – 3 Millionen (in EU)
FDA-Zulassung (in den USA) von Kymriah® (Novartis) im Jahr 2017 als erste CAR-T-Zelltherapie
Sichere und effektive Verabreichung an den/die Patient*in, inklusive Vor- und Nachbehandlung; Skalierung von Logistik und Produktion
Patient*innenselektion, ggf. Produktherstellung, Lieferung, Applikation, Monitoring, ggf. Behandlung von Nebenwirkungen
Qualifizierte Kliniken
Qualifiziert für Behandlungen mit ATMPs
Spezialisierte Kliniken
Qualifizierte Kliniken mit zusätzlicher Erfahrung bei Behandlungen mit ATMPs
Transfusionszentren
Fokus auf Blutprodukte
Entscheidungsträger:
G-BA: Setzt Mindestanforderungen der Zentren fest
MD: Prüfung der Mindestanforderungen
6 – 12 Monate
0,2 – 4 Millionen pro Patient*in
Herstellung und Infusion von CD19-CAR-T-Zellen bei Patient*innen mit refraktärem B-Zell-Lymphom
Durchführen einer Zusatznutzenbewertung beim G-BA und nachfolgend Verhandlung eines Erstattungsbetrags mit dem GKV-Spitzenverband
Erstellung eines Dossiers zum Beleg eines Zusatznutzens durch den Hersteller,
Durchführung des Stellungnahmeverfahrens beim G-BA unter Berücksichtigung klinischer Expertise,
Beschluss des G-BA über den Zusatznutzen, darauf basierend Verhandlungen des Herstellers mit dem GKV-Spitzenverband über den Erstattungsbetrag
Zusatznutzenbewertung
Ausführende Einrichtung: IQWiG (Wissenschaftliche Analyse und Bewertungsbericht für G-BA)
Entscheidungsträger:
G-BA
Erstattungsbetragsverhandlung
Ausführende Einrichtung: GKV-Spitzenverband (Vertreter für gesetzliche Krankenkassen) und Hersteller, die zu einer einvernehmlichen Entscheidung kommen, sonst entscheidet eine Schiedsstelle
Ca. 12 Monate
1 – 4 Millionen
Vertraglich geregelte Kostenerstattung der Behandlung mit Kymriah® durch Krankenkassen nach AMNOG-Bewertung
Langfristige Überwachung von Sicherheit und Wirksamkeit bei Anwendung des Produkts
Erstellung eines PV- / RMP- / Post-Authorisation-Plans.
Dieser beinhaltet u. a.: PV zur kontinuierlichen Erfassung und Bewertung von Nebenwirkungen, Langzeit-Follow-up zur Beobachtung der Patient*innen über einen längeren Zeitraum, RMP und regelmäßige Sicherheitsberichte
Ergänzende Daten aus RWE-Registerstudien
Ausführende Einrichtung:
Hersteller (z. B. akademische Einrichtungen, pharmazeutische Unternehmen, etc.), Pharmakovigilanz-Netzwerke, klinische Register, Gesundheitspersonal und Patient*innen
Entscheidungsträger:
EU: EMA
Genehmigung von Risikomanagementplänen und Festlegung von PASS und PAES),
(äq. USA: FDA)
5 – 15 Jahre
0,5 – 1 Million
Langzeitüberwachung zur Erfassung von Wirksamkeit und Sicherheit bei Patient*innen, die mit Kymriah® behandelt wurden